Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung und Behandlung in der Türkei, alles an einem Ort!

Die Komplikationsversicherung für den Gesundheitstourismus ist eine Art Versicherung, die Patienten, die aus dem Ausland kommen, um sich in der Türkei behandeln zu lassen, gegen Komplikationen absichert, die nach ihrer Rückkehr in die Türkei auftreten können.

Sie deckt Situationen ab, in denen der medizinische Eingriff überarbeitet oder wiederholt werden muss

Andere Komplikationen, die während des medizinischen Eingriffs auftreten können, oder Entschädigungen aufgrund von Kunstfehlern sind von der Deckung ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Eingriffe und Untersuchungen, die aufgrund zusätzlicher Krankheiten des Versicherten erforderlich sind, ebenfalls von der Deckung ausgeschlossen.

Sie sind wichtig für uns!

Egal, wo Sie behandelt werden!

Sichern Sie Ihre Reisekrankenversicherung bei uns in Partnerschaft mit Gulf Sigorta A.S. ab und lassen Sie sich von uns schützen.



Wenn Sie versichert sind, müssen Sie nicht unbedingt in unseren Vertragskrankenhäusern und -kliniken behandelt werden. Ihre Reisekrankenversicherung ist in allen Krankenhäusern und Kliniken in der Türkei gültig. Sie können sich hier krankenversichern und sich behandeln lassen, wo immer Sie wollen!

Sie können uns kontaktieren!

Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.

Welche medizinischen Eingriffe und Komplikationen sind versichert?

Die Reisekrankenversicherung deckt Zahnextraktionen, chirurgische Zahnextraktionen, Wurzelbehandlungen, Implantate, Zahnprothesen, Parodontologie, Zahnkronen, die Entfernung von Implantaten und Kronen, Zahnersatz und Laserzahnaufhellung ab.

Unerwünschte Reaktionen auf die Anästhesie, idiopathische Wundinfektionen, ungewöhnliche Schwellungen, übermäßige Blutungen oder Wundrisse, die einen dringenden zahnärztlichen Eingriff erfordern, verzögerte Blutungen im Zusammenhang mit einer chirurgischen Zahnextraktion, Zahnfleischentzündungen, zurückgebliebene Zahnfragmente und Implantatversagen, Verschiebung oder Verlagerung des Implantats nach der Implantation sowie Schäden am Kieferknochen sind als zahnmedizinische Komplikationen abgedeckt.

Gibt es Einschränkungen für den Versicherungsschutz?

Bedingungen, die nicht abgedeckt sind, sind;

Wenn Kinnimplantate, Kinnanpassung, temporomandibuläre TMD/TMJ-Behandlungen und alle kieferorthopädischen Behandlungen in Verbindung mit oder getrennt von den oben genannten gedeckten zahnärztlichen Behandlungen durchgeführt werden, werden alle genannten Behandlungskosten übernommen,

-Kosten, die für eine medizinisch nicht notwendige Korrekturbehandlung anfallen,

-Kosten, die entstehen, wenn der Zahnarzt, der die gedeckte zahnärztliche Behandlung durchführt, die Empfehlungen vor dem Eingriff oder die Pflegeanweisungen nach dem Eingriff nicht befolgt,

-Kosten, die durch die berufliche Fahrlässigkeit des Zahnarztes entstehen,

-Kosten, die für eine Korrekturbehandlung anfallen, wenn Sie entgegen dem Rat des Zahnarztes weiterhin zahnärztlich behandelt werden, obwohl bei der Beurteilung vor der Behandlung festgestellt wurde, dass die gedeckte Zahnbehandlung kein positives Ergebnis erbringen wird,

-Die Kosten für sekundäre oder ergänzende Behandlungen, die im Rahmen einer gedeckten Zahnbehandlung geplant sind,

-Röntgenaufnahmen, die vor und am Ende der Behandlung angefertigt wurden, Panoramaröntgenaufnahmen, die nach Auftreten der Komplikation angefertigt wurden, und der vor der ersten Behandlung erstellte Behandlungsplan fehlen, da die Schadensregulierung nicht bestimmt werden kann, wird der Anspruch als nicht gedeckt betrachtet.

Welche medizinischen Eingriffe und Komplikationen sind versichert?

Die Reisekrankenversicherung deckt Infektion, Narbe, Taubheitsgefühl nach Apronektomie, Kapselbildung – Kontraktur, Asymmetrie, Erschlaffung, Empfindungsstörung der Brustwarze nach Brustvergrößerungsoperationen (Mammoplastik), Hämatom, Chemose, vernarbtes Ektropium nach ästhetischen Augenlidoperationen (Blepharoplastik Ober-/Unterlid), hartes Ohr, Hämatom, Infektion nach Ohrbefestigungsoperationen, Nasenspitzenabsenkung, Krümmung, Perforation der Nasenscheidewand nach Nasenoperationen (Rhinoplastik).

Gibt es Einschränkungen für den Versicherungsschutz?

Bedingungen, die nicht abgedeckt sind, sind;

  • Kosten für eine medizinisch nicht notwendige Korrekturoperation,
  • Blutungen aufgrund von Vaginalverjüngungsmaßnahmen, Gebärmutterruptur.

Welche medizinischen Eingriffe und Komplikationen sind versichert?

Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten, wenn die transplantierten Haarfollikel nicht halten oder sich eine Infektion auf der Hautschicht entwickelt, obwohl der Versicherte die Empfehlungen des Arztes, der die Haartransplantation durchführt, sowie die therapeutischen Verfahren und die Revisionshaartransplantation befolgt hat.

Gibt es Einschränkungen für den Versicherungsschutz?

Bedingungen, die nicht abgedeckt sind, sind;

  • Komplikationen, die dadurch entstehen, dass der Versicherte die notwendige Pflege nach der Haartransplantation nicht durchführt
    Empfehlung des behandelnden Arztes und Misserfolg der Haartransplantation
  • Bei der Revisionshaartransplantation wird die Haartransplantation in einem anderen Bereich oder in mehr als der Anzahl der Haare durchgeführt.
    beim ersten medizinischen Eingriff transplantiert

Welche medizinischen Eingriffe und Komplikationen sind versichert?

Die Reisekrankenversicherung ist abgedeckt;

Excimer-Laser-Operation; Infektion, Flap-Dislokation, DLK (diffuse lamelläre Keratitis), Epitheleinwuchs unter dem Flap, Sehschwäche von mehr als 0,75 Grad bei der Untersuchung 60 Tage nach der Operation.
Lasergestützte Augenchirurgie; unzureichende und übermäßige Korrektur.
Kataraktoperation; Blutung, Infektion (schmerzhaftes, rotes und geschwollenes Auge), Störung der Kapselintegrität (Riss in der hinteren Kapsel), Ödem und Verlust der Transparenz der Hornhautschicht, Trübung der hinteren Kapsel (Opazifikation), Verbrennungen an der Einschnittstelle, Netzhautentfaltung, außer als Folge eines Traumas, hängendes Augenlid, Augendruckerkrankung (Glaukom) und/oder Doppeltsehen; Sehbeeinträchtigung von mehr als 1 Grad bei der Untersuchung 60 Tage nach der Operation.
Pitose-Operation; erneutes Auftreten eines Schlupflides.
Glaukomchirurgie; Infektion, Blasenleckage, Bindehauteinriss, Schädigung des Sklerallappens, Glaskörperverlust, zentraler Gesichtsfeldausfall, Dekompressionsretinopathie, suprachoroidale Blutung, Uveitis.
Netzhautdekolleté-Operation; Wiederauftreten von Dekolleté, intraokulare Blutungen, Katarakt und Glaukom.

Gibt es Einschränkungen für den Versicherungsschutz?

Bedingungen, die nicht abgedeckt sind, sind;

  • Medizinische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem durch Chemotherapie verursachten Glaukom.

Was ist versichert?

Die Krankenversicherung erbringt Leistungen bei Komplikationen. Dazu gehören die Kosten für die stationäre Behandlung, die Kosten für die Unterbringung (bis zu 10 Tage), das Überweisungsgeld und das Behandlungsgeld zu Hause (falls gewählt).

Außerdem bietet sie Leistungen bei Unfällen. Sie deckt den Unfalltod und die Unfallinvalidität ab.

Die Krankenversicherung bietet auch Gesundheitsleistungen auf Reisen. Dazu gehören medizinische Kosten, medizinische Notfallevakuierung, Rückführung von Verstorbenen, persönliche Verantwortung, Anwaltskosten (Barvorschuss), Kautionsbürgschaft (Barvorschuss) und Beistandsleistungen der Gulf Insurance.

Was ist nicht versichert?

Alle Kosten im Zusammenhang mit dem ersten medizinischen Eingriff, alle Komplikationen, die auftreten, bevor die versicherte Person ins Ausland reist oder in ihr Heimatland zurückkehrt, und wenn der Arzt, der den medizinischen Eingriff durchgeführt hat, in einem Bericht nicht bestätigen kann, dass die gegebenen Empfehlungen befolgt wurden, ist die Versicherung nicht gedeckt.

Die Reisekrankenversicherung deckt auch nicht die Unzufriedenheit aufgrund des persönlichen Geschmacks und deren Beseitigung oder auf Wunsch des Versicherten im Zusammenhang mit Revisionsinitiativen im Einklang mit ihnen gehen.

Nicht abgedeckt sind Komplikationen im Zusammenhang mit anderen medizinischen Behandlungen oder Praktiken als dem abgedeckten Eingriff.

Sie deckt auch keine Komplikationen ab, die innerhalb von 10 Tagen nach der Entlassung des Versicherten aus dem Krankenhaus auftreten.

Alle Kosten, die infolge einer Fehlinformation des Versicherten durch die Gesundheitseinrichtung entstehen können.

Wo bin ich versichert?

Die Reisekrankenversicherung ist nur in der Türkei gültig. (Nicht gültig in der Türkischen Republik Nordzypern)

Im Ausland gilt nur die unter dem Punkt KOMPLIZIERTE LEISTUNGEN angegebene BEHANDLUNG ZU HAUSE. (Ausnahme: Irak, Afghanistan, Demokratische Republik Kongo, Kuba, Iran, Sudan, Syrien, Nordkorea, Russland, Weißrussland, Ukraine und die Krim-Region)

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

Der Krankenversicherungsschutz beginnt an dem auf der Police angegebenen Datum oder bei der Einreise des Versicherten aus der Türkischen Republik, je nachdem, was später eintritt. Sie endet an dem in der Police angegebenen Datum oder mit der Ausreise des Versicherten aus der Türkischen Republik, je nachdem, was früher eintritt.

Der Versicherungsschutz gilt für eine maximale Versicherungsdauer von 92 Tagen pro Reise. Sie bietet Versicherungsschutz für bis zu 2 (zwei) Reisen innerhalb des Versicherungszeitraums.

Die Leistungen im Zusammenhang mit medizinischen Eingriffen, die zwischen dem Beginn und dem Ende des Versicherungsvertrags erfolgen und unter dem Titel COVERED INTERVENTION (versicherte Eingriffe) aufgeführt sind, gelten für 180 Tage ab dem Datum des Versicherungsbeginns.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Auf Ihren schriftlichen Antrag vor Versicherungsbeginn stornieren wir Ihren Vertrag und erstatten Ihnen die Prämie zurück, es sei denn, Sie führen Ihre Gesundheitsreise aufgrund einer Stornierung oder Verschiebung der Behandlung nicht durch oder stellen einen Antrag auf Entschädigung.

Was ist eine Reisekrankenversicherung?

Die Reisekrankenversicherung ist eine Versicherung, die Patienten, die aus dem Ausland kommen, um sich in der Türkei behandeln zu lassen, vor allen Komplikationen schützt, die nach der Behandlung auftreten können.

Wie viel kostet die Krankenversicherung in der Türkei?

Das hängt von der Behandlung ab. Für zahnärztliche Behandlungen beginnt die Versicherung bei 144 €. Für plastische und ästhetische Operationen beginnen die Kosten bei 260 €, für Komplikationen bei Haartransplantationen bei 90 €. Für Komplikationen bei Augenbehandlungen ab 136 €. Für Komplikationen bei Augenbehandlungen beginnen die Kosten bei 136€. Für plastische und ästhetische Operationen beginnen die Kosten bei 260 €.

Wo kann man sich krankenversichern?

Hier können Sie sich krankenversichern. Sie können uns kontaktieren! Sie ist in allen Krankenhäusern und Kliniken in der Türkei gültig.

Brauche ich eine Reisekrankenversicherung?

Die normale Krankenversicherung deckt möglicherweise keine Kosten außerhalb Ihres Landes. Wenn Sie eine Krankenversicherung abschließen, können Sie sich in der Türkei sicher und ohne Sorgen behandeln lassen.

Warum ist eine Reisekrankenversicherung wichtig?

Mit einer Reisekrankenversicherung können Sie sich gegen Kosten für stationäre Behandlungen, Unterbringungskosten, Transferkosten, medizinische Kosten, medizinische Notfallevakuierung und mehr absichern.

Wann beginnt und endet die Krankenversicherung ?

Sie beginnt mit dem auf der Police angegebenen Datum oder mit der Einreise des Versicherten aus dem Zollgebiet der Türkischen Republik, je nachdem, was später eintritt. Sie endet an dem in der Police angegebenen Datum oder mit der Ausreise des Versicherten aus der Türkischen Republik, je nachdem, was früher eintritt.

Kann ich meine Krankenversicherung kündigen?

Ja, unter der Bedingung, dass Sie die von der Versicherungsgesellschaft festgelegten Stornierungsbedingungen erfüllen.

Übernimmt meine Versicherung Komplikationen aufgrund einer falschen Behandlung?

Nein.

Können sich Ausländer in der Türkei krankenversichern?

Ja. Sie können uns kontaktieren, um eine Krankenversicherung in der Türkei abzuschließen. Ihre Police muss vor der Einreise in die Türkei ausgestellt werden.

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